1. Die Sektion (im Sinne von § 2, Absatz 2, der Satzung der DMG) führt die Bezeichnung "Semitistik".
2. Die Sektion hat die Aufgabe,
a) in Fortführung der seit Gründung der Arbeitsgemeinschaft Semitistik in der DMG im Jahr 1998 organisierten Arbeitstreffen wissenschaftliche Tagungen zwischen den Orientalistentagen zu veranstalten;
b) die ausrichtenden Institutionen der Deutschen Orientalistentage bei der Planung und Durchführung des wissenschaftlichen Tagungsprogramms für ihren Bereich zu unterstützen;
c) die Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen den mit semitischen Sprachen, Literaturen und Kulturen befassten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb und außerhalb der DMG zu fördern;
d) ein Forum für die Diskussion der Belange der Semitistik zu bieten;
e) den Vorstand der DMG in allen die Semitistik betreffenden Belangen zu beraten;
f) gemeinsam mit dem Vorstand der DMG die Interessen der Semitistik gegenüber Ministerien, Universitätsverwaltungen und solchen Institutionen, die mit Forschungsförderung und -planung befasst sind, zu vertreten.
3. Mitglieder der Sektion können alle diejenigen Mitglieder der DMG werden, die für die Sektion optieren. Die Mitgliedschaft in der Sektion erlischt bei Beendigung der Mitgliedschaft in der DMG oder bei Widerruf der Option. Option und Widerruf der Option erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Sprecherin/dem Sprecher oder deren/dessen Stellvertreter(in). Gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Sektionen ist möglich.
4. Die Sprecherin/der Sprecher der Sektion wird auf einem jeden Deutschen Orientalistentag im Rahmen eines Sektionstreffens von den anwesenden Mitgliedern der Sektion gewählt. Gewählt ist diejenige Kandidatin/derjenige Kandidat, die/der die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stehen mehr als zwei Kandidat(inn)en zur Wahl und erhält niemand von diesen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat(inn)en, die die meisten Stimmen erhalten haben. Entfällt auf zwei Kandidat(inn)en die gleiche Zahl von Stimmen, so entscheidet das Los, das die Wahlleiterin/der Wahlleiter zieht. Die Amtszeit der Sprecherin/des Sprechers endet jeweils mit dem Ende des Sektionstreffens, auf dem die neue Sprecherin/der neue Sprecher gewählt wird. Wiederwahl ist möglich.
5. Stellvertreterin/Stellvertreter der Sprecherin/des Sprechers der Sektion ist jeweils die Sprecherin/der Sprecher der Sektion aus der vorangegangenen Amtsperiode. Bei Gründung der Sektion und in dem Fall, dass die bisherige Sprecherin/der bisherige Sprecher in die Stellvertretung nicht einrücken will oder kann, wird die Stellvertreterin/der Stellvertreter nach der Sprecherin/dem Sprecher wie diese/dieser gewählt.
6. Die Sprecherin/der Sprecher und ihr(e)/sein(e) Stellvertreterin/Stellvertreter betreuen die Webseite der Sektion Semitistik auf der Homepage der DMG und führen eine Mitgliederliste.
7. Die Sprecherin/der Sprecher und die stellvertretende Sprecherin/der stellvertretende Sprecher vertreten die Sektion gegenüber dem Vorstand der DMG. Das Recht jedes Mitglieds der Sektion, sich als Mitglied der DMG direkt an den Vorstand zu wenden, bleibt unberührt.
8. Sektionstreffen finden gekoppelt an den Orientalistentag (s. Punkt 4) und bei Bedarf an die wissenschaftlichen Tagungen der Sektion (s. Punkt 2a) statt. Anträge zur Tagesordnung sind der Sprecherin/dem Sprecher bis drei Wochen vorher schriftlich zuzuleiten. Die Sprecherin/der Sprecher lädt die Mitglieder der Sektion zwei Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die über die Sektionstreffen angefertigten Beschluss- und Ergebnisprotokolle sind allen Mitgliedern der Sektion sowie der/dem Vorsitzenden der DMG zuzusenden.
9. Die Beschlüsse der Sektion werden mit einfacher Mehrheit der bei einem Sektionstreffen anwesenden Mitglieder gefasst. Ausnahmsweise kann die Sprecherin/der Sprecher in dringenden Angelegenheiten die Beschlussfassung per Rundschreiben herbeiführen. Für Änderungen der Geschäftsordnung der Sektion und für die Auflösung der Sektion, die nur auf einem Sektionstreffen vorgenommen werden können, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Sektionsmitglieder.
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