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DEUTSCHE MORGENLÄNDISCHE GESELLSCHAFT (DMG) Sektion Islamwissenschaft Geschäftsordnung

1. Die Sektion (im Sinne von § 2, Absatz 2, der Satzung der DMG) führt die Bezeichnung “Islamwissenschaft”.

2. Die Sektion hat die Aufgabe,

a) Kontakte und Zusammenarbeit zwischen den mit der islamischen Welt und dem Islam befassten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb und außerhalb der DMG zu fördern;

b) ein Forum für die Diskussion der Belange der Islamwissenschaft und der mit der islamischen Welt befassten Fächer zu bieten;

c) den Vorstand der DMG in allen die Islamwissenschaft betreffenden Belangen zu beraten;

d) gemeinsam mit dem Vorstand der DMG die Interessen der Islamwissenschaft gegenüber Ministerien, Universitätsverwaltungen und solchen Institutionen, die mit Forschungsförderung und -planung befasst sind, zu vertreten;

e) sich an der Vorbereitung und Durchführung des wissenschaftlichen Tagungspro-gramms der Deutschen Orientalistentage für ihren Bereich zu beteiligen.

3. Mitglieder der Sektion können alle diejenigen Mitglieder der DMG werden, die für die Sektion optieren. Die Mitgliedschaft in der Sektion erlischt bei Beendigung der Mitgliedschaft in der DMG oder bei Widerruf der Option. Option und Widerruf der Option erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Sprecherin/dem Sprecher oder deren/dessen Stellvertreter(inne)n. Gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Sektionen ist möglich.

4. Der Vorstand der Sektion besteht aus der Sprecherin/dem Sprecher, der ersten Stellvertreterin/dem ersten Stellvertreter und der zweiten Stellvertreterin/dem zweiten Stellvertreter. Sie werden auf einem jeden Deutschen Orientalistentag im Rahmen eines Sektionstreffens von den anwesenden Mitgliedern der Sektion in schriftlicher, geheimer Abstimmung gewählt. Gewählt ist diejenige Kandidatin/derjenige Kandidat, die/der die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stehen mehr als zwei Kandidat(inn)en zur Wahl und erhält niemand von diesen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat(inn)en, die die meisten Stimmen erhalten haben. Entfällt auf zwei Kandidat(inn)en die gleiche Zahl von Stimmen, so entscheidet das Los, das der Wahlleiter zieht. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands endet jeweils mit dem Ende des Sektionstreffens, auf dem der neue Vorstand gewählt wird. Wiederwahl ist möglich.

5. Tritt eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter vor Ablauf der Amtsperiode vom Amt zurück oder ist sie/er auf Dauer verhindert, so kooptiert die Sprecherin/der Sprecher unter den Mitgliedern der Sektion eine Person, die die betreffende Position übernimmt. Den Sektionsmitgliedern ist darüber Mitteilung zu machen. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass die Sprecherin/der Sprecher vom Amt zurücktritt und die Erste Stellvertreterin/der Erste Stellvertreter das Amt der Sprecherin/des Sprechers auf Dauer übernehmen muss.

6. Der Vorstand der Sektion vertritt diese gegenüber dem Vorstand der DMG. Das Recht jedes Mitglieds der Sektion, sich als Mitglied der DMG direkt an deren Vorstand zu wenden, bleibt davon unberührt.

7. Sektionstreffen finden jährlich statt, jeweils gekoppelt an die Allgemeine Versammlung der DMG. Anträge zur Tagesordnung sind der Sprecherin/dem Sprecher bis sechs Wochen vorher schriftlich zuzuleiten. Die Sprecherin/der Sprecher lädt die Mitglieder der Sektion vier Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die über die Sektionstreffen angefertigten Beschluss- und Ergebnisprotokolle sind allen Mitgliedern der Sektion sowie der/dem Vorsitzenden der DMG zuzusenden. Besteht in einem Jahr ausnahmsweise kein Anlass für ein Sektionstreffen, so teilt die Sprecherin/der Sprecher dies den Mitgliedern acht Wochen vor der Allgemeinen Versammlung der DMG mit.

8. Die Beschlüsse der Sektion werden mit einfacher Mehrheit der bei einem Sektionstreffen anwesenden Mitglieder gefasst. Ausnahmsweise kann die Sprecherin/der Sprecher in dringenden Angelegenheiten die Beschlussfassung per Rundschreiben herbeiführen. Für Änderungen der Geschäftsordnung der Sektion und für die Auflösung der Sektion, die nur auf einem anlässlich eines Deutschen Orientalistentages stattfindenden Sektionstreffen vorgenommen werden können, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Sektionsmitglieder.

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