Sektion Indologie und
        Südasienstudien DMG

DEUTSCHE MORGENLÄNDISCHE GESELLSCHAFT (DMG)
Sektion Indologie und Südasienstudien

Geschäftsordnung

  1. Die Sektion (im Sinne von § 2, Absatz 2, der Satzung der DMG) führt die Bezeichnung "Indologie und Südasienstudien".

  2. Die Sektion hat die Aufgabe,

    a) die Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen den mit Südasien befaßten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb und außerhalb der DMG zu fördern;

    b) ein Forum für die Diskussion der Belange der Indologie und der südasienkundlichen Fächer zu bieten;

    c) den Vorstand der DMG in allen die Indologie und die südasienkundlichen Fächer betreffenden Belangen zu beraten;

    d) gemeinsam mit dem Vorstand der DMG die Interessen der Indologie und der südasienkundlichen Fächer gegenüber Ministerien, Universitätsverwaltungen und solchen Instituten, die mit Forschungsförderung und -planung befaßt sind, zu vertreten;

    e) die Vorbereitung und Durchführung des wissenschaftlichen Tagungsprogramms der Deutschen Orientalistentage für ihren Bereich zu übernehmen.


  3. Mitglieder der Sektion können alle diejenigen Mitglieder der DMG werden, die für die Sektion optieren. Die Mitgliedschaft in der Sektion erlischt bei Beendigung der Mitgliedschaft in der DMG oder bei Widerruf der Option. Option und Widerruf der Option erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Sprecherin/dem Sprecher oder deren/dessen Stellvertreter(in). Gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Sektionen ist möglich.

  4. Die Sprecherin/der Sprecher der Sektion wird auf einem jeden Deutschen Orientalistentag im Rahmen eines Sektionstreffens von den anwesenden Mitgliedern der Sektion in schriftlicher, geheimer Abstimmung gewählt. Gewählt ist diejenige Kandidatin/derjenige Kandidat, die/der die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stehen mehr als zwei Kandidat(inn)en zur Wahl und erhält niemand von diesen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat(inn)en, die die meisten Stimmen erhalten haben. Entfällt auf zwei Kandidat(inn)en die gleiche Zahl von Stimmen, so entscheidet das Los, das der Wahlleiter zieht. Die Amtszeit der Sprecherin/des Sprechers endet jeweils mit dem Ende des Sektionstreffens, auf dem die neue Sprecherin/der neue Sprecher gewählt wird. Wiederwahl ist möglich.

  5. Stellvertreterin/Stellvertreter der Sprecherin/des Sprechers der Sektion ist jeweils die Sprecherin/der Sprecher der Sektion aus der vorangegangenen Amtsperiode. Bei Gründung der Sektion und in dem Fall, daß die bisherige Sprecherin/der bisherige Sprecher in die Stellvertretung nicht einrücken will oder kann, wird die Stellvertreterin/der Stellvertreter nach der Sprecherin/dem Sprecher wie diese/dieser gewählt.

  6. Tritt die Stellvertreterin/der Stellvertreter vor Ablauf der Amtsperiode vom Amt zurück oder ist sie/er auf Dauer verhindert, so kooptiert die Sprecherin/der Sprecher unter den Mitgliedern der Sektion eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Den Sektionsmitgliedern ist darüber Mitteilung zu machen. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, daß die Stellvertreterin/der Stellvertreter das Amt der Sprecherin/des Sprechers auf Dauer übernehmen muß.

  7. Die Sprecherin/der Sprecher und die stellvertretende Sprecherin/der stellvertretende Sprecher vertreten die Sektion gegenüber dem Vorstand der DMG. Das Recht jedes Mitglieds der Sektion, sich als Mitglied der DMG direkt an den Vorstand zu wenden, bleibt unberührt.

  8. Sektionstreffen finden jährlich statt, jeweils gekoppelt an die Allgemeine Versammlung der DMG. Anträge zur Tagesordnung sind der Sprecherin/dem Sprecher bis sechs Wochen vorher schriftlich zuzuleiten. Die Sprecherin/der Sprecher lädt die Mitglieder der Sektion vier Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die über die Sektionstreffen angefertigten Beschluß- und Ergebnisprotokolle sind allen Mitgliedern der Sektion sowie der/dem Vorsitzenden der DMG zuzusenden. Besteht in einem Jahr ausnahmsweise kein Anlaß für ein Sektionstreffen, so teilt die Sprecherin/der Sprecher dies den Mitgliedern acht Wochen vor der Allgemeinen Versammlung der DMG mit.

  9. Die Beschlüsse der Sektion werden mit einfacher Mehrheit der bei einem Sektionstreffen anwesenden Mitglieder gefaßt. Ausnahmsweise kann die Sprecherin/der Sprecher in dringenden Angelegenheiten die Beschlußfassung per Rundschreiben herbeiführen. Für Änderungen der Geschäftsordnung der Sektion und für die Auflösung der Sektion, die nur auf einem anläßlich eines Deutschen Orientalistentages stattfindenden Sektionstreffen vorgenommen werden können, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Sektionsmitglieder.